Alle Unternehmen, die ihren Standort in der Schweiz haben, sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und beim Firmenbuch einzureichen. Das heißt aber auch, dass die Buchhaltung dementsprechend ordnungsgemäß geführt werden muss, denn der Jahresabschluss ist – wie der Name schon sagt – der Abschluss der Buchhaltung eines Jahres. Die Tamagni Treuhand – Bereich Jahresabschluss Schaffhausen – erläutert in diesem Artikel, auf welche wichtigen Punkte es beim Jahresabschluss ankommt.
Der Jahresabschluss zeigt den Erfolg und die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Mit den Dokumenten zur Rechnungslegung können sich Dritte wie zum Beispiel Banken, Investoren oder Aktionäre eine exakte Vorstellung über die finanzielle Situation eines Betriebes machen. Der Jahresabschluss dient aber auch zur Grundlage der Besteuerung, und innerhalb von sechs Monaten am Ende eines kaufmännischen Geschäftsjahres muss er eingereicht werden. Ein Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember, oder es dauert vom 1. Juli bis 30. Juni. Um Zeit zu gewinnen, ist eine Fristverlängerung möglich. Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz, die Erfolgsrechnung und der Anhang.
Der Jahresabschluss von großen Unternehmen muss beim Firmenbuch in elektronischer Form abgegeben werden. Dazu ermächtigt sind gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand. Möglich ist auch ein bevollmächtigter Treuhänder. Diese Variante bietet die Tamagni Treuhand – Bereich Jahresabschluss Schaffhausen – an. Der Jahresabschluss wird zunächst geprüft und muss dann von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbH, AG, KG und Ltd. öffentlich gemacht werden. Ausnahme sind kleinere Kapitalgesellschaften mit niedrigem Umsatz. Wenn ein Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, dann muss jeder Geschäftsvorgang doppelt in zwei Konten verbucht werden. Diese sind buchhalterisch die Haben- und Sollseite. Zu erstellen sind die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Bilanz. Zur Bilanzierung gehören Information, Dokumentation und Gewinnermittlung.
Wichtig zu wissen: Der einzureichende Jahresabschluss muss von allen Geschäftsführern beziehungsweise vom Vorstand unterzeichnet werden, bevor er abgegeben wird.
Je nach Unternehmen muss auch ein Lagebericht (früher: Jahresbericht) dem Jahresabschluss angehängt werden. Der Jahresabschluss ist also ein reines Zahlenwerk, wohingegen der Lagebericht in Worten die wirtschaftliche Lage des Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres erläutert.
Kleinere Unternehmen, Firmen und Betriebe werden nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ihr Jahresabschluss ist eine reine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch hier ist die Basis eine ordentliche Buchhaltung. Bei der kontinuierlichen buchhalterischen Arbeit unterstützt Sie ebenfalls sehr gerne die Tamagni Treuhand – Bereich Jahresabschluss Schaffhausen und Finanzbuchhaltung.
Tipp: Je nach Umsatzerlös können sich Einzelkaufleute von der Jahresabschluss-Erstellung befreien lassen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind nicht verpflichtet, den Jahresabschluss offenzulegen.
Wenn Unternehmen den Jahresabschluss zu spät abgeben, werden Zwangsstrafen verhängt. Diese Zwangsstrafen erfolgen ohne vorhergehende Erhebung und ohne Androhung. Sie gehen sowohl an die Gesellschaft, als auch an jeden einzelnen Geschäftsführer. Beispiel: Reicht eine Gesellschaft mit zwei Gesellschaftern den Jahresabschluss zu spät ein, werden beide Gesellschafter und auch die Gesellschaft als solche mit der Zwangszahlung belegt. Je größer ein Unternehmen, desto komplexer ist die Erstellung eines Jahresabschlusses. Damit Unternehmen ihn erstellen können, sind folgende Tätigkeiten elementar: Sie müssen die Buchhaltung einrichten, organisieren und die Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß führen. Mehrwertsteuerabrechnungen müssen erstellt werden. Einmal im Jahr muss der Jahresabschluss gemäß der Rechnungslegungsvorschriften erstellt und beim Firmenbuch eingereicht werden.
Neben der Finanzbuchhaltung, Rechnungslegung, dem Controlling und der Unternehmensberatung übernimmt die Treuhand Tamagni in Schaffhausen auch den Jahresabschluss für kleine und mittlere Unternehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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